Mit der Titelschutzanzeige Nr. 313 wurde am 20.05.2015 Titelschutz für folgende Titel beantragt:
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Fernsehen, Film, Hörfunk, Druckerzeugnisse, Bild-, Daten- und Tonträger, sowie elektronische und digitale Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (On- und Offline-Dienste).
Veröffentlicht am 20. Mai 2015
FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB
Königsallee 60 C (KÖ-Höfe)
40212 Düsseldorf
Deutschland