Titelschutzanzeige
Nr. 313

Mit der Titelschutzanzeige Nr. 313 wurde am 20.05.2015 Titelschutz für folgende Titel beantragt:

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

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in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Fernsehen, Film, Hörfunk, Druckerzeugnisse, Bild-, Daten- und Tonträger, sowie elektronische und digitale Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (On- und Offline-Dienste).

Veröffentlicht am 20. Mai 2015

FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB
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Deutschland