Titelschutzanzeige
Nr. 230

Mit der Titelschutzanzeige Nr. 230 wurde am 05.02.2015 Titelschutz für folgende Titel beantragt:

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

  • So kann Mann lang

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Fernsehen, Film, Hörfunk, Druckerzeugnisse, Bild-, Daten- und Tonträger, sowie elektronische und digitale Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (On- und Offline-Dienste).

Veröffentlicht am 05. Februar 2015

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Deutschland