Mit der Titelschutzanzeige Nr. 1943 wurde am 21.09.2017 Titelschutz für folgende Titel beantragt:
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Fernsehen, Film, Hörfunk, Druckerzeugnisse, Bild-, Daten- und Tonträger, sowie elektronische und digitale Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (On- und Offline-Dienste).
Veröffentlicht am 21. September 2017
Scarlett Ammá + Stefan Kühn Gbr
Rupt-sur-Moselle-Strasse 12a
5271 Stadecken
Deutschland