Titelschutzanzeige
Nr. 1601

Mit der Titelschutzanzeige Nr. 1601 wurde am 03.05.2017 Titelschutz für folgende Titel beantragt:

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

  • Das Einzige was stört ist der Verkäufer

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Fernsehen, Film, Hörfunk, Druckerzeugnisse, Bild-, Daten- und Tonträger, sowie elektronische und digitale Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (On- und Offline-Dienste).

Veröffentlicht am 03. Mai 2017

Geffroy GmbH
Großenbaumer Weg 5
40472 Düssedlorf
Deutschland