
Im Titelschutz Magazin Januar 2019 wurden 56 neue Titelschutzanzeigen veröffentlich. In der 50. Ausgabe des Titelschutz Magazins wird auf ein Urteil des OLG Köln zu Grenzen der Berichterstattung über Fußballnationalspieler hingewiesen. Geklagt hatte der Fußballnationalspieler Julian Draxler gegen die Berichterstattung von Bild online und hat einen Teilerfolg erzielt. Die Berichterstattung ist erlaubt, aber Fotos sind verboten. Der 15. Zivilsenat hat die Revision nicht zugelassen, da die maßgeblichen Rechtsfragen bereits vom Bundesgerichtshof entschieden worden sind.
WeiterlesenDas Unterlassungsgebot hinsichtlich einer Bildberichterstattung ist auch verletzt, wenn in der Folgeberichterstattung das gesamte Foto veröffentlich wird, von welchem in der ursprünglichen Bildberichterstattung, die Gegenstand des Unterlassungsgebots war, lediglich ein Teilausschnitt gezeigt wurde. Im Rahmen der G-20 Berichterstattung veröffentlichte die BILD Zeitung den Auschnitt eines Fotos mit einer jungen „G20 -Plünderin“. Auf Antrag der jungen Frau wurde der BILD Zeitung untersagt, das Foto noch einmal zu verwenden. Bei einer weiteren Berichterstattung wurde das ganze Foto veröffentlicht, und das LG Frankfurt verhängte darauf hin ein Bußgeld in Höhe von 50.000 Euro.
WeiterlesenWie schon mehrfach zuvor hat das LG Hamburg (3 U 167/15) in einer Entscheidung vom 01.03.2018 entschieden, dass der Titel „Tagesschau“ zum einen natürlich Werktitelschutz genießt. Und zum anderen, dass dem Titel eine erheblich gesteigerte Kennzeichnungskraft innewohnt, da er nach wie vor verkehrsbekannt sei.
Daher kann man annehmen, dass die Benutzung des Titels nicht nur als Weiterlesen
Im Titelschutz Magazin Dezember 2018 wurden 57 neue Titelschutzanzeigen veröffentlich. In der 49. Ausgabe des Titelschutz Magazins wird auf den Vorschlag des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof hingewiesen. Der Generalanwalt Gerald Hogan am Europäischen Gerichtshof (EUGH) hält die deutschen Vorschriften, wonach Suchmaschinen verboten ist, Teile von Presseerzeugnissen ohne vorherige Erlaubnis des Verlegers zugänglich zu machen, nicht mit den Europäischen Gesetzen vereinbar.
WeiterlesenDer auf Pressesachen spezialisierte 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hatte über die Grenzen der Berichterstattung über den Fußballnationalspieler Julian Draxler und dessen langjährige Freundin zu entscheiden. Bild Online hatte über einen Kurzurlaub des Spielers auf einer Yacht zusammen mit einer „unbekannten Schönen“ berichtet. Dabei hatte sie den Kläger u.a. als „Käpt’n Knutsch“ bezeichnet und Fotos veröffentlicht, auf denen diese Frau und er sich küssen. Außerdem veröffentlichte sie Fotos des Spielers und seiner langjährigen Freundin im Zusammenhang mit einem Fußball-Länderspiel („Sie verzeiht ihm“).
WeiterlesenGeneralanwalt Gerard Hogan schlägt dem EuGH vor, zu entscheiden, dass die deutschen Vorschriften, wonach Suchmaschinen verboten ist, Teile von Presseerzeugnissen ohne vorherige Erlaubnis des Verlegers zugänglich zu machen, nicht angewandt werden dürfen.Diese Vorschriften hätten von der EU-Kommission notifiziert werden müssen, da sie eine technische Vorschrift darstellen, die speziell auf einen besonderen Dienst der Informationsgesellschaft abzielt, nämlich die Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen durch die Verwendung von Internet-Suchmaschinen, so der Generalanwalt.
WeiterlesenIm Titelschutz Magazin November 2018 wurden 41 neue Titleschutzanzeigen veröffentlich. In der 48. Ausgabe des Titelschutz Magazins wird auf die Entscheidung des OLG München hingewiesen. Das Oberlandesgericht München hat die Bewertungsplattform Yelp zu Schadenersatz verurteilt. Weiterlesen
In einem Urteil zur Störerhaftung wurde das Bewertungsportal Yelp zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Das Oberlandesgericht München entschied zugunsten der ehemaligen Weltmeisterin im Bodybuilding, Renate Holland. Die Klage auf Unterlassung wurde eingereicht, weil nicht alle Bewertungen angezeigt wurden. Die Auswahl der Bewertungen erfolgte nach verschiedenen Kriterien durch eine Empfehlungssoftware. Durch das weglassen einiger Bewertungen wurden die drei Fittness-Studios insgesamt schlechter bewertet. Neben dem Schadenersatz, muss Yelp auch die Prozesskosten übernehmen. Außerdem müssen in Deutschland alle Bewertungen in die Gesamtwertung einfließen.
Im Titelschutz Magazin Oktober 2018 wurden 61 neue Titleschutzanzeigen veröffentlich. In der 47. Ausgabe des Titelschutz Magazins wird auf die Entscheidung des Oberlandegerichts München hingewiesen. Das OLG München hat in einem Urteil zur Verteilung der Urheberrechtsabgabe den Anspruch der VG Media abgewiesen.
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