Titelschutzanzeige
Nr. 868

Mit der Titelschutzanzeige Nr. 868 wurde am 16.06.2016 Titelschutz für folgende Titel beantragt:

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

  • MOgiKO
  • KOgiMO

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Fernsehen, Film, Hörfunk, Druckerzeugnisse, Bild-, Daten- und Tonträger, sowie elektronische und digitale Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (On- und Offline-Dienste).

Veröffentlicht am 16. Juni 2016

Rechtsanwalt Andreas Frerichs
Kleiner Markt 10
47533 Kleve
Deutschland