Titelschutzanzeige
Nr. 2639

Mit der Titelschutzanzeige Nr. 2639 wurde am 20.05.2018 Titelschutz für folgende Titel beantragt:

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) nehme ich Titelschutz in Anspruch für:

  • ADS ist heilbar

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Fernsehen, Film, Hörfunk, Druckerzeugnisse, Bild-, Daten- und Tonträger, sowie elektronische und digitale Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (On- und Offline-Dienste).

Veröffentlicht am 20. Mai 2018

Dr. Ralph Meyers
Südwall 15
46282 Dorsten
Deutschland