Mit der Titelschutzanzeige Nr. 1741 wurde am 23.06.2017 Titelschutz für folgende Titel beantragt:
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Fernsehen, Film, Hörfunk, Druckerzeugnisse, Bild-, Daten- und Tonträger, sowie elektronische und digitale Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (On- und Offline-Dienste).
Veröffentlicht am 23. Juni 2017
Kathrin Südmeyer | Beratung Training Coaching
Ziegelhüttenweg 8
60598 Frankfurt am Main
Deutschland