Titelschutzanzeige
Nr. 1701

Mit der Titelschutzanzeige Nr. 1701 wurde am 08.06.2017 Titelschutz für folgende Titel beantragt:

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

  • digital city

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Fernsehen, Film, Hörfunk, Druckerzeugnisse, Bild-, Daten- und Tonträger, sowie elektronische und digitale Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (On- und Offline-Dienste).

Veröffentlicht am 08. Juni 2017

Rechtsanwältin Margarete May
Schwanthalerstr 51
60596 Frankfurt
Deutschland