Im Titelschutz Magazin Mai 2018 sind 48 Titelschutzanzeigen veröffentlicht. In der 42. Ausgabe wird auf ein neues Urteil des OLG Köln hingewiesen, in dem Urteil geht es um die Werbung mit 30% Rabatt auf ein Teilsortiment.
Titelschutzanzeigen im Titelschutz Magazin Mai 2018
- ADS ist heilbar
- Ayasha – Geschichten & Gedichte
- Bayern mixt!
- Das Leben im Paradies
- DER MACHER DEINES LEBENS – DIE SIRIUS-ENERGIE – DEIN AKTIVES AMULETT
- Der Norden mixt! Klassiker von Nord- und Ostsee
- Der Zeit entsprechend
- Deutschland mixt!
- DIE ALTE LIEBE
- Die Landfrau mixt!
- DIE RENTE IST SICHER !
- Die Traumfabrik
- Dirigent sein
- Familyard
- Fuji, ich komme!
- GebäudeGrün-E-News
- GebäudeGrün-News
- Gym Designer
- GymDesigner
- hafenradio.org
- hafenradio
- Hafenradio
- Im Seitenwechsel
- Italien mixt!
- Kika Sommercamp – rein ins Abenteuer, Daily Dokuspoap
- Kika Wintercamp – rein ins Abenteuer, Daily Dokuspoap
- Konrad & Albrecht – Tote Katze zum Mittag
- mein ZauberTopf mixt! Weihnachten
- mein ZauberTopf mixt!
- NRW mixt!
- Online mit mir selbst
- Passauer Sommernachtsklänge
- Pheromon-Hure
- Quint – die Essenz der Jahre
- Resozialisierung neu denken
- Robots – Eine mögliche Geschichte der künstlichen Intelligenz
- Schatten über dem Bodensee
- Schellenputzer für die Gripsbenutzer
- Selbstorganisation -leichtgemacht
- Smart City
- Südtirol mixt! Weihnachten
- SystemSafe
- The best way to add substance to your ad
- Traumfabrik
- Treffpunkt zwischen den Welten – Weit weg, Warum, Wohin
- Verbrechen am Bodensee
- Wiedereingliederung straffällig gewordener Menschen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe
- Zwei wilde Raupen . Die Abenteuer in den Bildern von Maria Sibylla Merian
Urteil im Titelschutz Magazin Mai 2018
30% Rabatt auf (fast) alles
Ein Möbelmarkt darf nicht damit werben, er gewähre 30% Rabatt auf fast alles, wenn in einer Anmerkung zu der Werbung die Produkte von 40 Herstellern von dem Rabatt ausgenommen sind. Dies hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln unter der Leitung von Herrn Vorsitzendem Richter Hubertus Nolte kürzlich entschieden und damit ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Köln bestätigt.
Der Möbelmarkt hatte in einem Prospekt damit geworben „30% Rabatt auf fast alles“ zu gewähren, wobei sich das Wort „fast“ senkrecht gedruckt im Knick des gefalteten Prospektes befand und deutlich kleiner und dünner gestaltet war als der Rest des Textes. Der Senat ließ offen, ob bereits diese Gestaltung die Verbraucher in maßgeblicher Weise in die Irre geführt hat. Jedenfalls entstehe ein irreführender Eindruck durch die zugehörige Sprechblase, in der ausgeführt wurde, den Rabatt gebe es „auch auf Polstermöbel, Wohnwände, Küchen, Schlafzimmer, Stühle, Tische…[es folgen weitere Produktkategorien]… einfach auf fast alles“. Diese Aufzählung könne der Verbraucher nur dahin verstehen, dass der Rabatt uneingeschränkt gelten solle mit Ausnahme der in der Aufzählung nicht genannten Produktkategorien wie z.B. Gartenmöbel.
Tatsächlich ergab sich aber aus einer Anmerkung zu der Werbung, dass es zahlreiche weitere Einschränkungen des Rabatts gab. Zu diesen Ausnahmen gehörten nicht nur bereits reduzierte Ware und alle Angebote aus den Prospekten, Mailings und Anzeigen des Möbelmarktes, sondern es waren auch die Artikel von 40 namentlich genannten Herstellern von dem Rabatt ausgenommen worden. Der Senat führte aus, dass die Angaben zum Preisnachlass im Blickfang der Werbung objektiv falsch im Sinne einer sog. dreisten Lüge seien, d.h. einer objektiven Unrichtigkeit, für die kein vernünftiger Anlass bestanden habe. Eine solche Falschangabe könne auch nicht durch einen erläuternden Zusatz richtig gestellt werden.
Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 20.04.2018 – Az. 6 U 153/17 –
Urteil des Landgerichts Köln vom 19.09.2017 – Az. 31 O 158/17 –
Preise und Auszeichnungen im Titelschutz Magazin Mai 2018
Karl Marx Preise 2018
Aus Anlass des 200sten Geburtstages von Karl Marx, hat der österreichische Verein transform!at 3 Preise vergeben. Die Preise wurden für die Bereiche „Marxismus-Feminismus, Ökosozialismus und Politische Ökonomie vergeben und sind mit jeweils 10.000 Euro dotiert. Tine Haubner (Weimar) erhielt den Preis für das Buch „Die Ausbeutung der sorgenden Gemeinschaft. Laienpflege in Deutschland“ im Berieih Marxismus – Feminismus. Fahim Amir (Wien) wurde im Bereich Ökosozialismus für das Buch „Schwein und Zeit. Tiere, Politik, Revolte“ ausgezeichnet. Für den Aufsatz „Unproductive Accumulation in the United States: A New Analytical Framework“ im im „Camridge Journal of Economics“ erhielt Thomas Rotta den Preis im Bereich Politische Ökonomie.
Ausschreibungen im Titelschutz Magazin Mai 2018
Tolino media & Carlsen Impress Schreibwettbewerb
Das Carlsen-Imprint Impress und tolino media, der zentrale Content-Lieferant für digitalen Lesestoff der tolino Allianz, starten zum zweiten Mal gemeinsam einen Schreibwettbewerb für Romane aus den Genres Young Adult Romance und Young Adult Fantasy.
Aus allen Einsendungen wird eine hochkarätig besetzte Jury einen Gewinnertitel auswählen, der als Printausgabe im Taschenbuchprogramm des Carlsen Verlags erscheint und dessen E-Book die ersten drei Monate exklusiv über die Buchhandelspartner der tolino Allianz verkauft wird. Die Romane des Zweit- und Drittplatzierten erscheinen zunächst als E-Book und werden in das reguläre E-Book-Programm von Carlsen Impress übernommen.
Bewerbungsschluss: 30.06.
Comic Buchpreis
Der Comicbuchpreis der Berthold Leibinger Stiftung wird jährlich in Stuttgart für einen hervorragenden, unveröffentlichten, deutschsprachigen literarischen Comic vergeben, dessen Fertigstellung absehbar ist. Der Comicbuchpreis ist mit 15.000 Euro dotiert.
Auszüge aus dem prämierten Band werden in einer Ausstellung im Stuttgarter Literaturhaus und anschließend im Literarischen Colloquium Berlin gezeigt.
Bewerbungsschluss: 30.06.
Seminare – Weiterbildung
Medien- und Presserecht
Das Seminar vermittelt wichtige juristische Grundlagen für die Arbeit in Redaktionen, Pressestellen und der Unternehmenskommunikation – von der Recherche bis zur Berichterstattung. Der im Seminar erstellte Leitfaden unterstützt die Teilnehmer beim rechtssicheren Umgang mit Texten und Bildern. Sie lernen die Rechte und Pflichten der Pressearbeit kennen und schärfen ihren Blick, um Risiken – auch und gerade im Netz – künftig zu vermeiden.
Angefangen von der Recherche über die Auswahl von Bildern und Zitaten bis hin zur nachträglichen Befassung mit Abmahnung, Unterlassungserklärung und einstweiliger Verfügung stellen die rechtlichen Vorgaben den Rahmen dar, innerhalb dessen Sie sich als Journalist, Redakteur, PR- oder Corporate Communications-Verantwortlicher bewegen. Fundierte Kenntnisse der gesetzlichen Regelung und die aktuellsten Gerichtsurteile können Ihnen bei der täglichen Arbeit mit Texten und Bildern helfen, Risiken besser einzuschätzen und Fehler zu vermeiden.
Zielgruppe des Seminars sind Mitarbeiter aus den Abteilungen PR, Corporate Communications und Lizenzen von Unternehmen, Agenturen und aus Redaktionen von Medienunternehmen.
Termin: 07.09.
Veranstalter und Ort: Akademie der Deutschen Medien, München
Wie schütze ich Titel für Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Radio, TV und Filmen bereits vor der Veröffentlichung? Jetzt Titelschutzanzeige im Titelschutz-Magazin schalten