Titelschutz - Fragen und Antworten

09. Dezember 2014

Titel und Titelschutzanzeige - Das sollten Sie wissen:

  • Was ist Titelschutz?

Ein Titel bezeichnet ein Werk und damit ein Produkt. Im Markengesetz ist der Schutz von Werktiteln in § 5 Abs. 3 MarkenG definiert: "Werktitel sind die Namen oder besonderen Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken."

  • Welche Werke können mit einem Titel geschützt werden?

Als Werktitel geschützt werden die Bezeichnungen von "Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken", § 5 Abs. 3 MarkenG.

Titelschutz kann damit für folgende Werke und Produkte erhalten werden:

1 Druckschriften
Unter den Begriff Druckschriften fallen Bücher, Buchreihen, Serien, Zeitungen, Zeitschriften, Titel von Kolumnen, Lied- und Musiktitel, Kalender, Kataloge.

2 Filmwerke
Unter den Begriff Filmwerke fallen Filmtitel und Fernsehsendungen.

3 Tonwerke
Tonwerke sind Radio- und Hörfunksendungen

4 Bühnenwerke
Unter den Begriff Bühnenwerke fallen Theaterstücke, Operetten, Musicals und Festivals

5 Sonstige vergleichbare Werke
Titelschutz für sonstige vergleichbare Werke erfasst Computer-Software, Apps, Spiele und u.U. Domainnamen. Titelschutz kann auch für Ausstellungen und Messen gelten.

  • Wie und Wann entsteht Titelschutz?

Grundsätzlich entsteht der Schutz eines Werktitels mit Fertigstellung des Werks und der Aufnahme der Benutzung, d.h. Veröffentlichung oder Beginn des Vertriebs eines Werkes. Voraussetzung für den Titelschutz ist, dass ein Titel über die erforderliche - geringe - Kennzeichnungskraft verfügt.

  • Titelschutz durch Titelschutzanzeige

Mit einer Titelschutzanzeige kann der Titelschutz auf einen Zeitpunkt vor Veröffentlichung des Werkes vorverlegt werden. Voraussetzung ist die öffentliche Ankündigung in branchenüblicher Weise und das Erscheinen des Werkes innerhalb einer angemessenen Frist unter dem Titel. Die kostenlose Ankündigung eines Titels auf der eigenen Internetseite genügt nicht, um Titelschutz zu erhalten.

Die Titelschutzanzeige ist daher wichtig, um den frühen Zeitrang eines Werkes zu sichern. Eine Titelschutzanzeige können Sie im Titelschutz-Magazin beauftragen.

  • Wer ist Inhaber des Titelschutzes?

Inhaber des Titelrechts von Büchern ist in der Regel der Autor oder die Autoren. Bei Zeitungen und Zeitschriften gehören die Titelrechte dem Verlag, bei Rundfunksendungen und Filmen der Produktionsfirma.

  • Wo gilt der Titelschutz?

Titelschutz gilt grundsätzlich in ganz Deutschland. Eine Ausnahme besteht bei Werken, die nur eine regionale Zielgruppe haben, wie eine Lokal- oder Regionalzeitung.

  • Wann endet Titelchutz?

Der Schutz eines Titels endet mit der endgültigen Aufgabe des Gebrauchs. Aus der Tatsache allein, dass die Auflage eines Buches vergriffen ist, und der Titel längere Zeit nicht mehr in Erscheinung tritt, kann noch nicht ohne weiteres auf eine endgültige Einstellung des Titelgebrauchs geschlossen werden. Maßgeblich ist vielmehr, ob der Verkehr damit rechnen kann, dass das Werk nicht zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt werden soll.

  • Titel als Marke schützen?

Grundsätzlich kann ein Titel auch als Marke angemeldet und eingetragen werden, wenn der Titel über die erforderliche Unterscheidungskraft verfügt. Anders als bei den geringeren Anforderungen an die Kennzeichnungskraft beim Titelschutz, gelten für die Unterscheidungskraft etwas höherer Voraussetzungen.

Sinnvoll ist ein Markenschutz eines Titels vor allem als Merchandising, wenn der Titel für andere Produkte benutzt wird.

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Kundenstimmen

„Auf Basis einer Titelschutzanzeige im Titelschutz-Magazin haben wir bereits erfolgreich eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg für unsere Mandantschaft erwirkt. Wir sind daher sehr zufrieden mit dem hier angebotenen Service und werden auch künftig wieder auf das Titelschutz-Magazin zur Veröffentlichung von Titelschutzanzeigen zurückgreifen.“

Dr. Frank Remmertz, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT Recht in München

Hier finden Sie alle bisherigen Ausgaben des Titelschutz-Magazins als PDF- und Online-Ausgabe.